Der Skonto wird in profacto auf Basis des Rechnungswertes, nicht des momentanen Zahlbetrags ermittelt. ZB sind Abzüge idR außerhalb der MwSt. und so würde zB die Berechnung von Skonto prozentual falsch sein und buchhalterisch Fragen aufwerfen.

Bei Gewährleistungs- und Sicherungseinbehalt empfehlen wir grundsätzlich keinen Skonto zu gewähren, da es dem Grundgedanken des Skontos einer direkten Zahlung widerspricht. Auch hier gilt: der Rechnungswert (der versteuert wird) ist die Grundlage.

Für davon abweichende Darstellungen kann profacto mit Bordmitteln keinen Support leisten, die Gestaltungsmöglichkeiten per Tabellenkalkulation (ab profacto) können in eigener Verantwortung genutzt werden.