Stand 14. Oktober 2019, Update der Verlinkung zum 28.11.2019
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Nachzulesen (Download des PDF Dokuments erst auf der Seite des deutschen Bundesministeriums für Finanzen) unter
Update vom 28.11.2019:
Ist profacto GoBD-konform oder zertifiziert?
Das kann man leider nicht mit einem Ja oder Nein beantworten. Dazu empfiehlt es sich das Kapitel 12, Absätze 179-181 am Ende der GoBD-Dokumentation zu lesen.
Zusammengefasst: weder wir selbst, noch Dritte, nicht einmal die jeweilige Finanzbehörde selbst kann eine positive Aussage zur GoBD-Konformität treffen und ein Zertifikat ausstellen, welches rechtsgültig wäre.
Wie erreiche ich, daß mein Unternehmen GoBD-konform wird?
Grundsätzlich: profacto bildet hier nur einen Baustein von vielen. Nur das Zusammenspiel von allen ist am Ende verantwortlich dafür, ob im Kontext deines Betriebs profacto Anlass zur Beanstandung bietet oder nicht.
Sprich hier zB mit der Handwerkskammer oder deinem Steuerbüro darüber, wie die die Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie der Datenzugriff so umgesetzt werden können, daß es keine Nicht-Konformität gibt.
Folgende Hinweise hilft dir vielleicht weiter:
- Sorge für lückenlose Nummernkreise
- Setze möglichst keine Rechnungen zurück
- Nutze die Möglichkeit zur Rechnungskorrektur, wenn nötig Gutschrift erstellen und als Überschrift „Rechnungskorrektur, Rechungs(teil)storno angeben.
- Dokumentiere jedweden Anlass, wo du vom üblichen Prozess abweichen musstest. Z.B. Ausfall von Hardware mit Datenverlust.
- Du kannst das Steuerprüfungsjournal über die Voreinstellungen, Seite Buchhaltung Steuerung aufrufen.